Hessische Polizei und „NSU 2.0“

In der letzten Zeit gelangen immer neue Vorfälle von rassistischen Aktionen, faschistischem Gedankengut oder Unterstützung von Nazistrukturen von und mit hessischen Cops an die Öffentlichkeit. Grund genug, für uns einen Schwerpunkt damit zu gestalten, neben den bisherigen Erkenntnissen wollen wir auch den Blick auf die Opferperspektive richten. Wegen der engen Verknüpfung von staatlichen Beamt*innen und Nazistrukturen gehen unsere Artikel fließend ineinander über. Aktuell wissen wir von Ermittlungen gegen zwölf Bullen in Hessen.

Anfang Dezember wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen fünf Polizist*innen des 1. Reviers wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Die Bullen sollen in einem Chat rassistische und NS-verherrlichende Bilder ausgetauscht haben. Aufgeflogen war die Gruppe, weil eine Beamtin bereits Monate zuvor die Adresse der Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die im NSU-Prozess als Nebenklage-Vertreterin auftrat, über ihren Dienstcomputer ermittelt hatte. Die Anwältin hatte im September ein Fax mit ihrer Privatanschrift erhalten, darin die Drohung, ihre Tochter zu ermorden. Unterzeichnet war das Schreiben mit „NSU 2.0“. Im Zuge der Ermittlungen kam es zu Durchsuchungen u.a. in Frankfurt, Darmstadt, Wetter (Marburg-Biedenkopf) und Kirtorf (Vogelsberg). Es folgten quasi im Wochenrhythmus weitere Vorfälle und Ermittlungen. Neben Wiesbaden wurden hierbei Fulda und Offenbach in der Berichterstattung genannt. In Offenbach kam es am 13.12. zudem zu einem Angriff auf Personen, die sich an rassistischen Gesängen einer 4-köpfigen Gruppe in einer Kneipe störten. Später kam heraus, dass einer der Angreifer ein Polizeianwärter war, der infolge dessen entlassen wurde. Schon seit Jahren wird regelmäßig rassistisches Bullenverhalten bekannt, darunter der Fall Wevelsiep; die Kandidat*innen von NPD und AfD mit Beruf „Polizei“ sowie die Toten durch Polizeikugeln in Mörfelden, Fulda und Frankfurt-Höchst! Wie viele „Einzelfälle“ braucht es, um ein strukturelles Problem gesellschaftlich anzugehen?

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