Post bekommen? Keine Panik!

Es lässt sich nicht vermeiden: Manchmal hat man Post von Polizei und Justiz im Briefkasten. Das ist kein Grund, in Panik zu geraten. Immer gilt es, einen kühlen Kopf zu behalten und besonnen zu reagieren. Am besten hilft, vorbereitet zu sein und mit anderen darüber gesprochen zu haben. Wir stellen hier die zwei gängigsten Briefereignisse vor und wie ihr am besten reagiert.
Polizeiliche Vorladung: Eine Vorladung kommt in der Regel von der Polizei und fordert euch aus irgendwelchen Gründen auf, zu einem bestimmten Termin zu einer bestimmten Polizeiwache zu kommen. Meistens geht es um eine Befragung oder eine erkennungsdienstliche Behandlung. Eine Vorladung heißt nicht automatisch, dass gegen euch ein Ermittlungsverfahren läuft. Den Bullen wollen vor allem erst einmal Informationen sammeln, über euch, Aktionen, die Szene, etc.
Das Wichtigste ist daher: Geht nicht hin! Keine Aussagen gegenüber Polizei & Co! Ihr seid auch nicht verpflichtet, an so etwas freiwillig mitzuwirken. Es drohen euch daher keine Konsequenzen, wenn ihr einer solchen Vorladung fernbleibt.
Strafbefehl: Ein Strafbefehl kommt von einem Gericht und in der Regel per Einschreiben. So etwas solltet ihr sofort öffnen! Seid ihr länger nicht zu Hause und eine eure_r Mitbewohner_innen sieht so einen Brief, der an euch adressiert ist, sollte er_sie euch sofort informieren und eventuell den Brief für euch öffnen.
In einem Strafbefehl werdet ihr darüber informiert, dass ein Ermittlungsverfahren gegen euch abgeschlossen wurde und ihr zu einer bestimmten Strafe verurteilt wurdet. Dieses Urteil ist gültig, wenn ihr nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt.
Einspruch sollte formlos und ohne Begründung eingelegt werden, d.h. ihr schickt einfach einen Brief zurück, in dem ihr sagt, dass ihr Einspruch gegen den Strafbefehl mit dem Aktenzeichen so und so einlegt. Diesen kann man übrigens ebenso einfach auch wieder zurückziehen – damit akzeptiert ihr dann den ursprünglichen Strafbefehl.
In den allermeisten Fällen lohnt es sich, erstmal Einspruch einzulegen: So verschafft man sich Zeit zum Durchatmen und Nachdenken. In manchen Fällen entscheidet die Justiz sogar, dass sich weiterer Aufwand nicht lohnt und stellt das Verfahren gegen euch ein. Falls es nicht zur Einstellung kommt, erhaltet ihr nach einer guten Weile einen weiteren Brief, in dem euch der Termin der Gerichtsverhandlung mitgeteilt wird.
Manchmal ist es aber auch sinnvoll, einen Strafbefehl zu akzeptieren. Dafür gibt es verschiedene Gründe und sollte wohlüberlegt und diskutiert sein. Akzeptieren kann man wie gesagt auch dann noch, nachdem man erstmal Einspruch eingelegt hat.
Achtung: Als Eingangsdatum bei euch gilt nicht der Zeitpunkt, an dem ihr das Ding aus dem Briefkasten angelt und euch überwindet, es zu öffnen, sondern das Datum, das der Briefträger eingetragen hat. Also nichts anbrennen lassen! Amtliche Post geht außerdem immer an eure Meldeadresse! „Vergessen“ zu haben sich umzumelden, lässt die Justiz nicht gelten.
Immer gilt: Redet mit anderen darüber! Wendet euch an Leute, die solche Post schon einmal bekommen haben und/oder eure liebste Antirepressionsgruppe – bringt die Briefe dazu mit! Post von Polizei und Justiz ist kein Grund sich zu schämen. Das kann allen passieren! Allein gerät man schnell in Panik und macht Dinge, die man vielleicht später bereut.
Moral von der Geschicht‘:
Wenn der Postmann zweimal klingelt, ist es nicht der Beefträger.