Polizei beschlagnahmt Fotomaterial
19. Mai 2016
Berlin. Die Polizei rückte am frühen Donnerstagmorgen zu Hausdurchsuchungen bei zwei Pressevertretern in Berlin an. Betroffen waren der Fotojournalist Po Ming („PM“) Cheung und ein weiterer Pressefotograf. Die Beamten des Landeskriminalamts Frankfurt und der Berliner Polizei nahmen bei PM Cheung einen Computer und eine Festplatte mit. Die Polizei will Aufnahmen des Fotojournalisten zu den Frankfurter Blockupy-Protesten im Jahr 2015 zur Strafverfolgung einsetzen. Dem Journalisten selbst werden keine Vorwürfe gemacht. „Wenn die Frankfurter Polizei nicht weiterkommt, werden Wohnungen von Journalisten durchsucht“, erklärte dazu PM Cheung.
Erneut ging die Staatsgewalt damit gegen PressevertreterInnen vor, die ihrer Arbeit sehr genau und unabhängig nachgehen und ihr Auge auf Veranstaltungen oder Demonstrationen halten. Dieses Vorgehen zeigt den Stellenwert, den Demokratie und Pressefreiheit in Deutschland von Seiten des Staates derzeit hat.
In einem Interview schilderte PM Cheung das Vorgehen des LKA und Polizei: „Frühmorgens um 6 Uhr klingelte es, das LKA Frankfurt/Main sowie Beamte aus Berlin standen vor der Tür. Ich öffnete die Tür, die Beamten hielten mir den Durchsuchungsbefehl vor die Nase und belehrten mich. Die Beamten durchsuchten meine Wohnung und verlangten die Herausgabe von Festplatten sowie Computer. Es ginge um die Blockupy Proteste aus dem Jahr 2015. Am Ende der Hausdurchsuchung wurde ich auf Nachfragen eines Beamten gebeten, ob ich Passwörter der geschützten Speichermedien zur Verfügung stelle. Dies verneinte ich.
Daraufhin versuchte der Beamte mich mit dem Hinweis in der Form einzuschüchtern, „dann sind ihre Arbeitsgerätschaften länger aus ihrem Zugriff, da Spezialisten diese genauer unter die Lupe nehmen müssen‘. Fest steht für mich, wenn Beamte in ihren Ermittlungen nicht weiterkommen, werden unabhängige Journalisten kriminalisiert. In meiner Ausübung als Pressevertreter werde ich behindert. Nun benötige ich erst einmal einen neuen Rechner. Ich habe meinen Anwalt eingeschaltet, und wir werden gegen diese Handlungen der Polizei und des LKA vorgehen.“
Ein weiterer Journalist bei dem ebenfalls eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden sollte, war vor einer Nahost-Reise von der gemeldeten Adresse weggezogen. So konnten die Beamten die Durchsuchung bei ihm nicht durchführen, teilte er via Twitter mit.
Auf Anfrage des Neuen Deutschland bestätigte die Frankfurter Staatsanwaltschaft die Wohnungsdurchsuchungen. Demnach betonte die Pressesprecherin Nadja Niesen, dass es sich bei den Betroffenen um unschuldige Personen handele. Das LKA ermittle wegen versuchten Totschlags am Rand der Blockupy-Proteste 2015 in Frankfurt und wolle Bild- und Tonmaterial der beiden Fotojournalisten auswerten. „Wir rechnen die beiden Personen als Sympathisanten dieser Szene zu“, begründete Pressesprecherin Niesen gegenüber dem Neuen Deutschland, weshalb man von einer Anfrage auf freiwillige Herausgabe des Beweismaterials abgesehen habe und gleich zur Hausdurchsuchung geschritten sei.
Geklaut von Beobachter-News
Getroffen hat es wenige. Prozesse in Frankfurt
Kein Monat ohne Schutzbrille
Erneut beschäftigte sich das Amtsgericht Frankfurt mit einer Schutzbrille, der Angeklagte bei den Protesten gegen Pegida am 02.02.2015 getragen hat. Dies sollte als als passive Bewaffnung ausgelegt werden. Zudem fühlte sich der BFE-Beamte Patrick Langert, der den Angeklagten nach dem Ende der Proteste durchsuchte, durch seine Worte „Bullenstaat“ und „ihr Nazischergen“ beleidigt. Der Angeklagte verlas zu Beginn des Prozesses eine politische Erklärung, in der er den Umgang mit Pegida und die Bullen kritisierte. In der Beweisaufnahme zeigte sich, dass die Bullen größte Schwierigkeiten haben, eine Rechtgrundlage für die Durchsuchungsmaßnahme zu nennen. Auf Vorschlag der Richterin, der an einer „ergebnisorientierten Verhandlung“ lag, wurde das Verfahren nach §153a gegen 400 Euro eingestellt.
Faustschlag – Märchen der Prügelbullen
In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht erzählte der BFE-Bulle Florian Spittel wieder seine Geschichte von einem Faustschlag eines Demonstranten gegen Pegida am 23. Februar 2015 auf der B-Ebene der Hauptwache. Er schilderte seine großen Schmerzen danach, habe sich aus „Naivität“ aber nicht krankschreiben lassen und konnte sich „mit einer Paracetamol von Ratiopharm“ selbst behandeln. Zu seinem zusätzlichen Leidwesen wird seine Story von den Videoaufnahmen nicht bestätigt. Viel eher sieht man darauf, wie der Angeklagte mit Pfefferspray sowie mit Schlägen eines BFE-Bullen angegriffen wird. Auf Antrag der Verteidigung wird das Video jetzt aufgehellt und bearbeitet. Der Prozess wurde bis zum Abschluss der Bearbeitung vertagt.
Freispruch in Mailand
Der Genosse, dem Herstellung und Mitführen von Explosionsgegenständen zu den Protesten gegen die Expo am 1. Mai 2015 in Mailand vorgeworfen wurden, wurde in allen Punkten freigesprochen. Plötzlich hatte es das Gericht sehr eilig und verkündete das Urteil noch vor dem Eintreffen des Angeklagten in Abwesenheit.
In den kommenden Wochen stehen weitere Prozesse an. Unter anderem stehen am 23. Juni und am 13. Juli Prozesse im Zusammenhang mit dem 18.03.2015 an. Zeigt den Betroffenen, dass sie nicht alleine sind und besucht die Gerichtsverhandlungen.
Aktuelle Prozesstermine findet ihr auf der Webseite www.frankfurt.rote-hilfe.de.