Über mehrere Verhandlungstage hinweg mussten sich die Neonazis Kai König und Nils Immig vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. Angeklagt war der in Gründau lebende Nils Immig wegen Vergewaltigung in einem Fall, der in Frankfurt-Sossenheim lebende Kai König wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, Nötigung und Körperverletzung in drei Fällen.
Kai König sitzt bereits seit Ende letzten Jahres in U-Haft.
Beide Neonazis sind lokalen AntifaschistInnen seit Jahren bekannt. Sie sind Mitglieder der Nationalen Sozialisten Rhein Main und im Freien Netz Hessen aktiv. Beide waren über Jahre auf Demonstration der extremen Rechten im gesamten Bundesgebiet anzutreffen.
Auch zu einer der Pegidaveranstaltungen montags auf der Hauptwache tauchten sie Anfang 2015 (an unterschiedlichen Tagen) auf.
Kai König ist für seine Brutalität und Aggressivität bekannt, einhergehend mit seinem stark gefestigten rechten Weltbild führt dies dazu, dass Kai König als äußerst gefährlich bezeichnet werden kann. Empathievermögen für seine Opfer schien vor Gericht nicht vorhanden. Während Immig Fragen bezüglich sexueller Details furchtbar unangenehm waren, beantwortete König sie stets ruhig und ohne größere Gefühlsregung.
Angeklagt war König wegen mehrerer Straftaten. Im Juni 2015 hatte er am Rande des Steinbacher Stadtfestes versucht eine Frau zu vergewaltigen. Ein paar Wochen später lud sich König zwei Sexarbeiterinnen in seine Wohnung ein. Die eine sperrte er auf den Balkon, während er die andere vergewaltigte. Die dritte Tat haben Immig und König gemeinsam begangen. Die Tat der beiden lässt viele Rückschlüsse auf deren völlig menschenverachtendes Weltbild und ihrer sozialen Situation zu, daher hier eine kurze Beschreibung.
Am Tag der Tat trafen sich die beiden in der Wohnung von König in Sossenheim und begannen zu trinken. Gegen Abend fuhren die beiden mit dem Taxi nach Alt-Sachsenhausen, um dort zu feiern. Bereits den ganzen Abend über wurde nicht nur Alkohol sondern auch Kokain konsumiert. Anschließend zogen sie ins Bahnhofsviertel und überredeten dort eine drogenabhängige Sexarbeiterin mit ihnen nach Hause zu fahren. Nachdem König noch Heroin für die Sexarbeiterin gekauft hatte, fuhren sie wieder mit dem Taxi nach Sossenheim in die Wohnung von König. Dort wurde die Sexarbeiterin dann massiv bedroht, mit einer Peitsche drangsaliert und zu weiteren sexuellen Handlungen gezwungen ohne ihr das vereinbarte Geld zu bezahlen. Dies bekam sie erst am nächsten Morgen. Einen Großteil der Zeit in der Wohnung von König nahmen die beiden auch noch mit einer Kamera auf. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden tatsächlich Ausschnitte aus dem Vergewaltigungsvideo im Prozess gezeigt. Alles unterlegt von in Daurschleife laufender neonazistischer Musik. Die Sexarbeiterin berichtete von Selbstbeschreibungen der beiden Angeklagten, sie würden zu den berühmtesten und berüchtigsten Nazis in ganz Deutschland gehören.
Auf die Frage des Richters an König, ob er seine Samstagabende öfter so verbringe, meinte König lapidar: „Ganz normales Wochenende“. König beantwortete fast alle Fragen die ihm durch das Gericht gestellt wurden und äußerte Einsicht, welche ihm jedoch kaum jemand im Saal abnahm. Außerdem wurde durch seine Anwältin versucht, sein Verhalten mit einer Alkoholabhängigkeit zu entschuldigen.
Nils Immig dagegen verkaufte sich als ahnungslos und dumm, brach zwischendurch in Tränen aus über sein verkorkstes Leben und schaffte es mit der Masche tatsächlich am Ende nicht verurteilt zu werden. Der Vorsitzende Richter sagte zur Begründung, es habe sich im Prozess „keine Klarheit“ über die Tatbeteiligung herstellen lassen.
König wurde wegen Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht rechnete es König an, dass er die Taten im Großen und Ganzen eingeräumt und gesagt hatte, er habe „eingesehen, dass ich Fehler gemacht habe“. Generell jedoch, sagte der Richter, sei König durch seine Trunksucht, seinen Hang zur Gewalt und auch in seinem Frauenbild „massiv gestört“. Er sei verroht, einschlägig vorbestraft – und wenn er getrunken habe, habe er „keine Kontrolle mehr über das, was er macht“. Gerade die „widerliche Situation“ mit der gedemütigten Sexarbeiterin erinnere an „Geschichten aus dem Tollhaus“.
Völlig außer acht ließ das Gericht die politische Gesinnung der beiden Angeklagten. Ganz klar zeigte sich in dem Prozess welch große Gefahr für Menschen ausgeht, die in der Ideologie von Neonazis „weniger wert“ sind als sie selbst. In diesem Fall Drogenabhängige, Sexarbeiterinnen und Frauen im Allgemeinen. Neben den psychopathischen Zügen von König spielt dies sicher für die Taten eine nicht unerhebliche Rolle. Auch die völlige Verharmlosung der Tat und das vermeintliche Nichtverstehen von Immig ist mit seiner politischen Gesinnung zu erklären. Wer bestimmten Menschengruppen die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung abspricht, sieht nicht nur kein Fehlverhalten darin solche Menschen zu unterdrücken, zu nötigen und zu missbrauchen; es ist schlichtweg folgerichtig.
Die Haftstrafe von König sollte uns nicht glauben lassen dessen Neonazikarriere habe damit ein Ende. Realistischerweise wird König bei guter Führung bereits in zwei Jahren das Gefängnis wieder verlassen. Er wird dann weiter eine massive Bedrohung darstellen.
Wir sollten uns deshalb wie immer nicht auf staatliche Institutionen verlassen und selbst dafür sorgen das König, wenn er aus dem Knast entlassen wird, direkt zu spüren bekommt, was AntifaschistInnen von Menschenfeinden wie ihm halten.