…es klingelt um halb sechs morgens. Wenn es nicht der eigene Wecker, sondern die Haustür ist, kann es sich hierbei womöglich um eine Hausdurchsuchung handeln. Dies lässt sich in der Regel schlecht verhindern. Hausdurchsuchungen sind grundsätzlich nur zulässig, wenn ein gerichtlicher Beschluss vorliegt, der euch vor Betreten der Wohnung auch ausgehändigt werden muss. Ohne einen solchen Beschluss, kann eine Hausdurchsuchung nur bei sog. „Gefahr im Verzug“ durchgeführt werden, deren Vorliegen aber ausführlich begründet werden muss. Darauf ist jedoch wenig Verlass, denn die Realität sieht oft anders aus.
Sollten die Cops also bei dir vor der Tür stehen, ist das Wichtigste: Ruhe bewahren! Rufe sofort und solange es noch geht, Freund*innen an, damit sie sich um Anwält*innen und Beobachter*innen kümmern können. Das Recht, mit deinem*r Anwält*in zu telefonieren, hast du auf jeden Fall. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich selbst um eine*n Zeug*in zu kümmern. Achte jedoch darauf, keine Person herbeizurufen, die mit dem Anlass der Durchsuchung zu tun haben könnte! Die Anwesenheit von mindestens einem*r Zeug*in ist gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel werden die Cops selbst eine*n solche*n vermeintliche neutrale*n Zeug*in vom Ordnungsamt mitbringen, von der du dir aber nichts erhoffen solltest.
Lass dir den Durchsuchungsbeschluss zeigen und lies ihn möglichst ruhig und genau durch. Sage den Beamt*innen, sie sollen solange warten. Widersprich der Durchsuchung und lass deinen Widerspruch protokollieren. Durch den Widerspruch ist es den Cops nicht erlaubt, schriftliche Aufzeichnungen (Tagebücher, Adressbücher, …) durchzulesen, sie dürfen sie lediglich sichten und müssen sie versiegeln. Denn durch den Widerspruch darf sie nur ein*e Richter*in oder ein*e Staatsanwält*in lesen. Auch für ein späteres Verfahren kann der Widerspruch von Nutzen sein. Zudem werden in der Regel PCs, Laptops, dein Handy sowie alle anderen Speichermedien, wie etwa USB-Sticks oder Speicherkarten von Kameras mitgenommen. Daher sollten all deine Speichermedien verschlüsselt sein!
Aus dem Durchsuchungsbeschluss muss sich eindeutig ergeben, um welche Räumlichkeiten es geht. In WGs ergibt es Sinn, die einzelnen Zimmer eindeutig zu „markieren“, so dass klar ist, wer welches Zimmer bewohnt. Ein Zimmer darf nicht durchsucht werden, wenn es konkret einer Person zugewiesen ist, die im Durchsuchungsbeschluss nicht genannt ist. Durchsucht werden können zudem Gemeinschaftsräume sowie gemeinschaftlich genutzte Fahrzeuge, Speicher, Keller, Proberäume, Garagen, etc. Ihr habt das Recht, bei der Durchsuchung der jeweiligen Räume anwesend zu sein. Fordert dies ein, wenn die Cops versuchen, eure Bewegungsfreiheit in der Wohnung zu behindern oder mehrere Räume gleichzeitig durchsuchen wollen!
Ebenso muss sich aus dem Durchsuchungsbeschluss konkret ergeben, was gesucht wird (Klamotten, Speichermedien …). Im konkreten Einzelfall kann man überlegen, die gesuchten Gegenstände herauszugeben. Damit wäre die Durchsuchung zu beenden, da der Durchsuchungszweck erfüllt ist. Eine solche Entscheidung muss aber gut durchdacht werden, da die Herausgabe zwar im Einzelfall verhindern kann, dass weitergesucht wird, aber eventuell auch Beweismittel herausgegeben werden, die nicht nur dich sondern auch andere belasten können.
Auch bei einer Hausdurchsuchung gilt: Mach von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Auch Eltern, Geschwister, andere Verwandte oder Mitbewohner*innen haben keine Verpflichtung, sich gegenüber der Polizei zu äußern. Spontan aufkommende Schutzinstinkte sind außerdem selten hilfreich.
Am Ende einer Hausdurchsuchung stellt sich die Frage, ob du das Durchsuchungsprotokoll unterschreibst. Hier gilt wie immer: unterschreibe nichts, das wird dir nicht helfen und möglicherweise sogar schaden. Lass dir den Durchschlag aber unbedingt aushändigen.
Nach der Hausdurchsuchung solltest du dich erstmal von dem Schreck erholen, dabei können Freund*innen und Familie helfen. Außerdem solltest du Kontakt zum Ermittlungsausschuss oder der Roten Hilfe aufnehmen.
Hausdurchsuchungen müssen nicht kurze Zeit nach einer Aktion stattfinden, sondern können auch nach geraumer Zeit durchgeführt werden. Deshalb gilt: Räumt immer gut bei euch auf und lagert keinen Quatsch in euren Wohnungen!
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